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AGB für Tauchkurse und Serviceleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tauchkurse und Serviceleistungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma Kendzia & Siever GbR / Tauchtreff Atlantis (im folgenden TTA genannt).
  2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
    Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sein denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. TTA ist berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

§ 3 Lieferung und Versicherung

  1. Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Auftragseinganges bei TTA. Sie sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
  2. Bei Lieferzeitüberschreitungen von mehr als vier Wochen gilt eine Nachlieferfrist von 2 Wochen als angemessen. Nach Ablauf dieser Nachlieferfrist ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
  3. TTA ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.
  4. Beträgt der Wert der Lieferung weniger als EUR 500,00, ist eine Transportversicherung in den Portokosten inbegriffen. Bei einem höheren Wert ist TTA berechtigt, eine Transportversicherung gegen Schäden irgendwelcher Art im Auftrag und für Rechnung des Kunden abzuschließen.
  5. Der Kunde ist jedoch berechtigt, eine eigene Rücktransportversicherung abzuschließen. Diese ist TTA spätestens unmittelbar nach Vertragsschluss schriftlich nachzuweisen.

§ 4 Gefahrenübergang

  1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer über.
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich TTA das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich TTA das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  3. TTA ist berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach § 5 Ziff. 2 und 3 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
  4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt TTA bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. TTA nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. TTA behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Dazu ist der Unternehmer verpflichtet, TTA den Namen des Schuldners mitzuteilen und diesem die Abtretung anzuzeigen.

§ 6 Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel

  1. Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleitungen, die zwischen einem Unternehmer (TTA) und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
  2. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss eines Fernabsatzvertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  3. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
  4. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als “neu” verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

§ 7 Vergütung

  1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme oder Rechnung leisten.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden (z.B. Dispokreditzinsen) nachzuweisen und geltend zu machen.
  3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  4. Bei erteilter Bankeinzugsermächtigung erfolgt die Abbuchung 10 Tage nach Rechnungsdatum. Für evtl. Rücklastschriften berechnen wir pauschal € 25.00 für Bankspesen und Verwaltungskosten.

§ 8 Gewährleistung

  1. Ist der Käufer Unternehmer, leistet TTA für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Unternehmer müssen TTA offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
  5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
  7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von TTA auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet TTA bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Personenschäden.
  3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn TTA grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Personenschäden.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

 

Anmeldung zu Tauchkursen

§ 1 Anmeldung

  1. Die Anmeldung zu einem Tauchkurs ist erst mit der geleisteten Unterschrift des Kunden auf dem Anmeldebogen und der Annahme durch die Tauchschule gültig.
  2. Für die Teilnahme an Tauchkursen ist ein ärztliches Tauchtauglichkeits-Attest, das nicht älter als 1 Jahr sein darf, spätestens vor Beginn der Schwimmbadausbildung vorzulegen.

§ 2 Kursgebühr

  1. Kursgebühren sind bei Vertragsabschluss in voller Höhe zu bezahlen.

§ 3 Kursbeginn

  1. Kursbeginn ist entweder der Tag, an dem die Tauchschule dem Kunden die Unterlagen für das Selbststudium aushändigt oder mit dem Theorie-/Praxisunterricht laut Kurs-Plan beginnt.

§ 4 Pflichten der Tauchschule

  1. Die Tauchschule verpflichtet sich, die für den jeweiligen Kurs gültigen Standards der Ausbildungsorganisation, die Bestandteil des Ausbildungsvertrages sind, einzuhalten.
  2. nach Anmeldung zum Kurs und Bezahlung der Kursgebühr die entsprechende Ausbildungsleistung erbringen.
  3. Eine abschließende Brevetierung kann aber nur bei Erfüllen aller für den jeweiligen Kurs geltenden Leistungsanforderungen erfolgen.

§ 5 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde verpflichtet sich:

  1. das von der Tauchschule aufgegebene Selbststudium sorgfältig innerhalb der vereinbarten Frist durchzuführen
  2. sich auf die Theorie- und Praxislektionen angemessen vorzubereiten
  3. pünktlich zu allen Kursterminen zu erscheinen
  4. alle nicht verstandenen Themen durch entsprechende Fragestellungen zu klären

2. Der Kunde erkennt an:

  1. dass die Tauchschule für den eventuell über den planmäßig erforderlichen Ausbildungsaufwand hinausgehenden Theorie- oder Praxisunterricht ein angemessenes Zusatzentgelt in Höhe von 45 € pro Einheit in Rechnung stellen kann, wenn der Kunde nicht in der vorgesehenen Zeit die Prüfungsreife erlangt hat (gilt nicht für die Kursvariante V.I.P.).
  2. dass begonnene Kurse (eine Unterbrechung bis zu 4 Wochen ist erlaubt) innerhalb von 3 Monaten (ab dem 1. Kurstag) beendet werden müssen, ansonsten können die dann noch fehlenden Kursteile mit 45 € pro Einheit zusätzlich in Rechnung gestellt werden (gilt nicht für die Kursvariante V.I.P.).

§ 6 Eigenverantwortung des Kunden

  1. Jeder Kunde, der an einer Tauchausbildung teilnimmt, taucht eigenverantwortlich.
  2. Es ist grundsätzlich untersagt, alleine zu tauchen.
  3. Die Teilnehmer an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Beckenrand, Strand, Ufer, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen.
  4. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (2er Buddy-Teams).
  5. Der Kunde verpflichtet sich, alle Regeln und Sicherheitsstandards für Sporttaucher einzuhalten und nicht tiefer zu tauchen, als es seinem Ausbildungsstand/ Brevetierung entspricht.
  6. Die maximale Tauchtiefe für Sporttaucher beträgt 40 Meter (davon unabhängig gelten die örtlichen Bestimmungen und Gesetze sowie die Standards der jeweiligen Verbände).

§ 7 Tauchsicherheit

  1. Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist.
  2. Der ordnungsgemäße Zustand der tauchschuleigenen Tauchgeräte wird von der Tauchschule regelmäßig und sorgfältig geprüft.
  3. Dieser Umstand entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte selbst zu überzeugen.
  4. Den Zustand und die Vollständigkeit seiner eigenen Tauchausrüstung muss der Kunde vor jedem Tauchgang sorgfältig und fachmännisch überprüfen oder überprüfen lassen.
  5. Er haftet für seine eigene Ausrüstung selbst.
  6. Während der Ausbildungstauchgänge, sowie der Aktivitäten, die im Rahmen der Tauchausbildung durchgeführt werden, ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten Folge zu leisten.
  7. Zuwiderhandeln bedingt den Ausschluss von den Tauchaktivitäten.
  8. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der anteilmäßigen oder vollen Ausbildungskosten.
  9. Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser, sowie das Tauchen in Wracks, die als Grabstätten gelten, ist verboten.
  10. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Wer zuwiderhandelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen.
  11. Außerdem ist die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche oberstes Gebot.
  12. Während der Tauchausbildung ist der Konsum von Alkohol 24 Stunden vor einem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem Tauchlehrer vor Beginn der Tauchausbildung bzw. vor einem Tauchgang rechtzeitig zu melden.

§ 8 Minderjährige

  1. Minderjährige Taucher ab 12 Jahre können nur mit einer Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten an Tauchkursen teilnehmen.
  2. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter am Tauchplatz anwesend zu sein.
  3. Beim Theorieunterricht verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, den Minderjährigen 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Theorieort an den Kursleiter zu übergeben und spätestens 15 Minuten nach Theorieunterrichtsende wieder abzuholen.
  4. Die Tauchschule ist nicht berechtigt, Minderjährige alleine nach Hause fahren zu lassen (Ausnahme: es liegt eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten vor).
  5. Ist eine Abholung in der hier beschriebenen Form nicht möglich, kann der Minderjährige mit einem Taxi nach Hause geschickt werden. Die Kosten hierfür sind von den Erziehungsberechtigten zu zahlen.

§ 9 Haftung des Kunden

  1. Der Kunde haftet während des Kurses für die ihm von der Tauchschule zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der Kunde die Kosten für die Wiederanschaffung bzw. Reparatur der Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch bei gemeinsamen Ausflüge und geführten Tauchgängen (Dive-Guiding).
  2. In Fällen, in denen ein Verschulden der Tauchschule oder deren Mitarbeiter vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht.

§ 10 Rücktritt vom Kurs oder Kursabbruch

  1. Ein Rücktritt vom Vertrag vor Kursbeginn kann nur akzeptiert werden, wenn durch den Kunden ein Ersatzteilnehmer beschafft wird oder, wenn medizinische Gründe (Vorlage eines entsprechenden Attestes erforderlich) oder andere unabweisbare Gründe gegen eine Kursteilnahme sprechen.
  2. Sollte durch den Kunden kein Ersatzteilnehmer beschafft werden können, so gelten die folgenden, prozentualen Stornosätze:
  • bis 30. Tag vor Kursbeginn 75% des Kurspreises
  • bis 15. Tag vor Kursbeginn 80 % des Kurspreises
  • bis 7. Tag vor Kursbeginn 90 % des Kurspreises
  • ab dem 5. Tag vor Kursbeginn 100% des Buchungspreises.
  1. Wird der Kurs nach Kursbeginn aus Gründen, die nicht von der Tauchschule oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind vom Kunden abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
  2. Wird ein Tauchgang aus Gründen, die nicht von der Tauchschule oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind, vorzeitig vom Kunden abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren.
  3. Erscheint ein Kunde nicht oder verspätet zum Kursbeginn, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung. Es besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachholung.

§ 11 Schnuppertauchen

  1. "Schnuppertauchgänge" werden in der Regel im Ausbildungsbad durchgeführt.
  2. Das Mindestalter für "Schnuppertauchen" beträgt 12 Jahre.
  3. Vor Beginn des "Schnuppertauchens" erhält der Kunde eine Einweisung und muss eine Einverständniserklärung sowie einen medizinischen Fragebogen ausfüllen.
  4. Ist der Kunde minderjährig, ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Darüber hinaus verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter am Tauchplatz anwesend zu sein und für den Transport des Equipments zu sorgen.

§ 12 Widerrufsrecht

  1. Der Kunde kann diese Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt dieser Belehrung in Textform.
  2. Sollte der Beginn des Tauchkurses innerhalb der 14-Tages-Frist liegen, so erlischt das Widerrufsrecht mit der ersten Teilnahme an einer Kursaktivität.
  3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an : Tauchtreff Atlantis, Werner-Heisenberg-Straße 14, 45699 Herten

§ 13 Gerichtsstand

  1. Als Gerichtsstand gilt Gelsenkirchen als vereinbart.

§ 14 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
  2. Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Vertragsparteien, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

 

 AGB Reparaturvertrag für TTA (Auftragnehmer)

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma Kendzia & Siever GbR / Tauchtreff Atlantis (im folgenden TTA genannt).
  2. Auftraggeber i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Auftragserteilung 

  1. Unser Angebot ist bis zur Zuschlagserteilung freibleibend.
  2. Mit der Bestellung eines Werkes erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. TTA (Auftragnehmer) ist berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übergabe des Werkes an den Auftraggeber erklärt werden.
  3. Bestellt der Verbraucher das Werk auf elektronischem Wege, wird TTA (Auftragnehmer) den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, TTA (Auftragnehmer) bereits bei Auftragserteilung auf einen eventuell bestehenden, kostenlosen Ersatzteilanspruch hinzuweisen.
  5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von TTA (Auftragnehmers). Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von TTA (Auftragnehmer) zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit seinem Zulieferer. Der Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  6. Sofern der Verbraucher das Werk auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von TTA (Auftragnehmer) gespeichert und dem Verbraucher auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

§ 3 Kostenvoranschlag / Vorarbeiten

  1. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Stoffe im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. TTA (Auftragnehmer) ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 4 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
  2. Kostenvoranschläge sind aufgrund Vereinbarung kostenpflichtig.
  3. Vorarbeiten wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen, Plänen, Zeichnungen und Modellen, die vom Auftraggeber angefordert werden, sind ebenfalls aufgrund Vereinbarung vergütungspflichtig.
  4. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten etwaiger Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet. Für den Fall, dass der Gesamtpreis des Auftrages den Kostenanschlag um mehr als 15 % überschreitet, bedarf der Auftragnehmer zur Berechnung des Auftrages der Zustimmung des Auftraggebers.

§ 4a Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel

  1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber TTA (Auftragnehmer) oder durch Rücksendung der Ware zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  2. TTA (Auftragnehmer) behält sich vor, mit der Durchführung des Auftrages erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.
  3. Der Verbraucher veranlasst die Ausführung der Reparatur durch Übersendung bzw. Übergabe der zu reparierenden Sache an TTA (Auftragnehmer). Übersendet bzw. übergibt der Verbraucher die zu reparierende Sache bereits vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist, erlischt sein Widerrufsrecht; gleichzeitig erlischt der Vorbehalt von TTA (Auftragnehmer) im Sinne der Ziff. 2.

§ 4b Haustürgeschäfte mit Widerrufsklausel 

  1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber TTA (Auftragnehmer) zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  2. TTA (Auftragnehmer) behält sich vor, mit der Herstellung des Werkes erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.

§ 5 Gewährleistung

  1. TTA (Auftragnehmer) leistet für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
  2. Sofern TTA (Auftragnehmer) die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, er die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Auftraggeber unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (s. § 7) statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Sofern TTA (Auftragnehmer) die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
  3. Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln, verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes/ Reparaturgegenstandes.
  4. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn TTA (Auftragnehmer) grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von TTA (Auftragnehmer) zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers.
  5. Eine Haftung von TTA (Auftragnehmers) nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
  6. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
  7. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch TTA nicht.

§ 6 Versendung, Versicherung, Gefahrenübergang 

  1. TTA (Auftragnehmer) bietet als freiwillige Zusatzleistung die Rücksendung der reparierten Sachen an den Auftraggeber an.
  2. Beträgt der Wert der zurückzusenden, reparierten Sache weniger als € 500,00, ist die Transportversicherung in den Portokosten inbegriffen.
  3. Ist der Wert der reparierten Sache höher als € 500,00, ist TTA (Auftragnehmer) berechtigt, eine Transportversicherung gegen Schäden irgendwelcher Art im Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers abzuschließen.
  4. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, eine eigene Rücktransportversicherung abzuschließen. Diese ist TTA (Auftragnehmer) bereits bei Auftragserteilung schriftlich nachzuweisen.
  5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht bei Versendung mit der Übergabe der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Auftraggeber über.

§ 7 Verjährung 

  1. Ansprüche von TTA (Auftragnehmer) auf Werklohn verjähren in fünf Jahren.

§ 8 Haftungsbeschränkungen 

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von TTA (Auftragnehmer) auf den nach der Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
  2. Gegenüber Unternehmern haftet TTA (Auftragnehmer) bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei TTA (Auftragnehmer) zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei TTA (Auftragnehmer) zurechenbarem Verlust des Lebens des Auftraggebers.

§ 9 Schlussbestimmungen 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von TTA (Auftragnehmer). Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

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